Platzregeln Golfclub Chemnitz e. V.

1. Aus (R. 18.2)
Wird durch weiße Pfähle gekennzeichnet, die die Grenzen des Platzes markieren. An Spielbahn 1 verläuft die Ausgrenze an der rechten Seite des Teiches entlang des Weges. An Spielbahn 7 verläuft die Ausgrenze auf der linken Seite entlang des Weges bis zum Ende des Teiches, danach markieren die weißen Pfähle den weiteren Verlauf.

2. Spielverbotszonen (Regel 2.4)
Die durch rote Pfähle mit grünen Kappen gekennzeichnete Penalty Area zwischen den Bahnen 1, 4 und 5 sowie auf der Bahn 16 sind Spielverbotszonen und dürfen nicht betreten werden. Ein absichtliches Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden.

- Liegt der Ball in der Spielverbotszone muss der Spieler Erleichterung nach Regel 17 unter Hinzurechnung eines Strafschlages in Anspruch nehmen.
- Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des Spielers ist durch die Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse
(Boden in Ausbesserung, unbewegliche Hemmnisse, Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle oder blaue Farbmarkierungen gekennzeichnet. Das Spielen von Boden in Ausbesserung ist untersagt.

Schnittgut auf dem Platz gilt nicht als Boden in Ausbesserung.

Mit Pfählen, Manschetten, Bändern und Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen sowie befestigte Wege innerhalb des Golfplatzes gelten als unbewegliche Hemmnisse.

4. Stromleitungen
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung (Bahn 7 und 18) getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlages spielen (Regel 14.6).

5. Entfernungsmarkierungen
Die Entfernungsangaben sind bis Anfang Grün gemessen

6. Strafen
Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt:
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel = Grundstrafe (2 Schläge)

B: Hinweise

7. Verfahren bei schlechtem Wetter und Spielunterbrechung
Auf dem Platz befindet sich am Abschlag Bahn 12 eine Wetterschutzhütte. Die Wetterschutzhütte ist keine Blitzschutzhütte.

Für eine Spielunterbrechung nach Regel 5.7 werden folgende Signale festgesetzt:
- sofortige Unterbrechung (bei unmittelbar drohender Gefahr) 1 langer Ton
Die Spielerinnen haben das Spiel sofort zu unterbrechen und dürfen keinen weiteren Schlag ausführen.

Die Spielrinnen müssen umgehend und ohne Verzögerung zur Clubterrasse zurückkehren.

- normale Unterbrechung 3 aufeinander folgende Töne Zwischen zwei Löchern darf kein Schlag ausführt werden, um das nächste Loch zu beginnen.

Während des Spiels eines Lochs dürfen die Spielerinnen entscheiden, das Loch zu beenden oder vorher aufzuhören.
Nach Beenden des Loches oder wenn vor Beenden des Lochs aufgehört wurde, darf kein weiterer Schlag ausgeführt werden, bevor die Spielleitung die Fortsetzung des Spiels anordnet.

- Wiederaufnahme des Spiels 2 kurze Töne

C: Notfälle und Kommunikation

Für Notfälle sind folgende Telefonnummern zu verwenden:
1. Betreiber / Spielleitung 0175 9488586
2. Notruf 112